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BU vs. DU

Was Du wissen solltest

Die Unterschiede

Die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit entscheiden über Geld oder kein Geld. Zumindest, was die Versicherungsleistungen betrifft. 

Der erste große Unterschied ist der Prognose-Zeitraum

BU: „…voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außerstande ist…“
… wenn der entsprechend beeinträchtigende Zustand tatsächlich länger als 6 Monate angedauert hat.

DU: „… wenn er in den letzten 6 Monaten mehr als 3 Monate seinen Dienst nicht ausüben konnte und voraussichtlich in den nächsten 6 Monaten nicht wieder voll ausüben kann.“ (Allgemeine Verwaltungs-Dienstunfähigkeit)

„…wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an seinen Dienst nicht mehr genügt und seine Dienstfähigkeit nicht innerhalb eines Jahres wiederhergestellt werden kann.  (Prognose 2 Jahre Polizei; Spezielle Dienstunfähigkeit)

Der zweite sehr entscheidende Unterschied ist die Entscheidungs-Kompetenz

Im Fall der Berufsunfähigkeit prüft die Versicherung mithilfe ärztlicher Gutachten, ob anhand ihrer Bedingungen der Leistungsfall eingetreten ist. Im Fall der Dienstunfähigkeit spricht der Dienstherr die Dienstunfähigkeit aus. 

Für die Versicherungen bedeutet dies ganz klar: Eine Beamtin kann vom Dienstherren dienstunfähig gestellt werden, aber (im Falle einer BU-Absicherung) noch keine Leistungen erhalten. Die Dienstunfähigkeitsversicherung hingegen leistet, sobald der Dienstherr die Dienstunfähigkeit ausspricht.

In welcher Höhe ein Anspruch auf Leistung bei Dienstunfähigkeit vorliegt, liest Du in diesem Artikel:
Wann zahlt der Dienstherr bei Dienstunfähigkeit?