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Idylle pur

Unfälle will niemand. Und wir rechnen auch nicht damit. In diesem Artikel zeige ich dir die Bausteine auf, die eine Unfallversicherung ausmachen. Am Ende findest Du meine Bewertung, Einordnung und auch Kritik. Du bekommst Tipps, worauf bei Abschluss zu achten ist.

Ein Unfall wird seitens der Unfallversicherung definiert als ein plötzliches von außen unfreiwilliges auf den Körper einwirkendes Ereignis. 70% der Unfälle ereignen sich in der Freizeit, doch es gibt auch risikoreichere Berufe, in denen Unfälle häufiger passieren als in anderen Berufen. Die Unfallversicherung leistet in erster Linie bei Invalidität – doch es gibt auch zahlreiche Nebenleistungen, weshalb Du sie dir zumindest anschauen solltest.

Es erstaunt mich persönlich immer wieder, wenn ich irgendwo lese, Unfallversicherungen würden zu den nachrangigen Versicherungen zählen. Am Ende bewertest Du für dich, welche Lebensrisiken Du abdecken möchtest. Das kann zum einen mit deinen Hobbys und mit deinem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis einher gehen. Zuerst würde ich dir empfehlen, diesen Artikel zu lesen und dir danach deine Meinung zu bilden. 🙂 Sollten Fragen offen bleiben, so nutze gerne die Kommentarfunktion am Ende dieser Seite. Die Kommentare sind öffentlich. Wenn Du eine persönliche Beratung wünschst, so kontaktiere mich gerne. Jetzt aber erst ein bisschen Allgemeinwissen Unfallversicherung.

Sinn und Zweck

Sinn und Zweck, also das „wozu denn überhaupt“ einer Unfallversicherung ist die Absicherung als existenzgefährdendes Risiko. Was Existenzsicherung konkret bedeutet haben ich dir im Artikel Welche Versicherungen braucht man aufgezeigt. Eine Unfallversicherung soll dir also deine (monetäre) Existenz absichern im Falle eines Unfalls. Damit wird auch klar, dass der Sturz mit dem Fahrrad, der nicht mehr als ein paar Schürfwunden und blaue Flecken mit sich gebracht hat, vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist. Eine Unfallversicherung leistet im Grunde nach dann, wenn dauerhafte körperliche oder geistige Schäden aus einem Unfall zurückbleiben, da diese dich in deiner Existenz gefährden können. Damit sind die zwei Hauptbausteine die Invaliditätsleistung (Einmalzahlung) und die Unfallrente als monatliche Rente. Doch auch und gerade die Leistung „Kosten nach Unfall“ und andere Nebenleistungen federn die ersten Unfallfolgekosten ab.

Wann zahlt eine Unfall-versicherung?

Eine Unfallversicherung leistet, wenn eine Person durch einen Unfall eine Invalidität erlitten hat. Weitere Leistungen werden weiter unten aufgeführt.

Ein Unfall ist ein plötzliches, von außen, unfreiwillig, auf den Körper einwirkendes Ereignis. Damit sind Krankheiten ausgeschlossen, auch innere körperliche Vorgänge wie Schlaganfall oder ein Herzinfarkt wird nicht unter den Unfallbegriff subsumiert. Zum Unfall zählen auch bestimmte Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung.

Eine Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.

Dauerhaft bedeutet voraussichtlich länger als drei Jahre ohne Erwartung einer Heilung.

 

Welche Leistungen gibt es?

    1. Invaliditätsleistung
    2. Unfallrente
    3. Sofortleistung bei Schwerverletzung
    4. Übergangsleistung
    5. Tagegeld
    6. KrankenhausTG
    7. KTG + Genesungsgeld
    8. Todesfallleistung
    9. Kosten nach Unfall
  • Kosmetische Operationen
  • Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze
  • Haushaltshilfegeld
  • behindertengerechte Umbauten, etc.

 

Ab welchem Zeitpunkt wird geleistet?

Geleistet wird bei abgeschlossener Heilbehandlung und bei Vorlage des ärztl. Attestes. Heilbehandlungen können – je nach Unfall – langwierig sein, weshalb insbesondere auf die Zusatzleistungen wie Übergangsgeld und Soforthilfe zu achten ist.

Was alles zählt als Unfall?

Der erweiterte Unfallbegriff

Als Unfall gelten auch

a) Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder von Sachen erleidet.
b) Gesundheitsschädigungen, durch Erfrierungen, Ertrinken, Ersticken
c) Gesundheitsschädigungen durch Sonnenbrände und Sonnenstiche
d) unfreiwillige Gesundheitsschädigungen durch allmähliche Einwirkung von Gasen und Dämpfen, Dünste, Staubwolken, Säuren und ähnliches (damit ist Schnüffeln raus).
e) Unfälle durch ärztlich verordnete Medikamente
f) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen durch Alkohol (Promillegrenzen beachten!)
g) Gesundheitsschäden durch Infektionen (z.B. Tollwut, Wundstarrkrampf) – auch durch Infektionen, die durch Schutzimpfung entstanden sind, wie bspw.
h) Gesundheitsschädigungen durch energiereiche Strahlen, wie bspw. Laserstrahlen, Röntgenstrahlen
i) Tauch-typische Gesundheitsschädigungen, wie bspw. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzung

bei umfangreicheren Policen fällt auch Folgendes unter den erweiterten Unfallbegriff:

j) Gesundheitsschädigungen durch den unfreiwilligen Entzug von Flüssigkeit, Nahrung oder Sauerstoff
k) Gesundheitsschädigungen durch Vergiftungen (Eingang Speiseröhre) – gilt nicht für Alkoholvergiftung
l) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen durch Alkohol (unter 1,5 Promille)
m) Unfälle durch Bewusstseinstörungen wie Herzinfarkt/Schlaganfall, epileptische Anfälle, andere Krampfanfälle, Herz-/Kreislaufstörungen, Schwindel, Ohnmacht, Übermüdung, Erschrecken

Auch vom Unfallbegriff umfasst sind Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung, wie

n) Verrenkung eines Gelenks oder Wirbelsäule
o) Zerrung oder Riss von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln (ausgenommen sind Bandscheiben, da diese nicht unter die v.g. Begriffe fallen)
p) Knochenbruch
q) Bauch- oder Unterleibsbruch

Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht.

Nun werden die Leistungsarten mit ihren Voraussetzungen unterschieden:

Invaliditätsleistung

Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft heißt: Sie besteht vorauss. länger als drei Jahre und eine Genesung ist nicht zu erwarten. Bsp: Nicht dauerhaft ist ein Knochenbruch, der ohne Beeinträchtigung innerhalb eines Jahres ausheilt.

Die Leistung:
a) Eine Einmalzahlung berechnet aus Grundsumme und Invaliditätsgrad in % nach Gliedertaxe.
b) Eine Einmalzahlung berechnet aus Grundsumme und Invaliditätsgrad ermittelt aus Umfang in der die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. 

Gliedertaxe:
Körperteile enthalten bestimmte Standards. Diese unterscheiden sich von Police zu Police! Bsp: ganzer Arm: 80%

Rechenbeispiel:
Bei einem Unfall wurde der rechte Arm abgetrennt. Höhe Versicherungssumme (Grundsumme) 250.000 €. Einmalzahlung: 200.000 €.

Minderung der Leistung:
Bei Vorschäden, mindert sich die Invaliditätsleistung. Bsp: Der Arm wird voll funktionsunfähig. Vor dem Unfall war bereits die gesamte Hand (50%) voll funktionsunfähig. Dies mindert %-ual die Leistung des Arms. Es verbleiben 30%. Einmalzahlung: 75.000 €.

 

Unfallrente

Voraussetzung für die Leistung:
Invaliditätsgrad mindestens 50% nach Gliedertaxe

Art und Höhe:
Die monatlich vereinbarte Unfallrente

Beginn und Dauer der Leistung:
rückwirkend ab Unfallmonat, danach mtl. im Voraus
lebenslang
oder bis Invaliditätsgrad wieder unter 50% fällt.

 

Übergangsleistung

Voraussetzungen:
Die Person ist unfallbeding

  • im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
  • ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
  • zu mind. 50% invalide (Gliedertaxe)
  • die Beeinträchtigung dauert ununterbrochen mehr als 6 Monate vom Zeitpunkt des Unfalls an

Art und Höhe der Leistung:
Zahlung der Übergangsleistung iHd vereinbarten Summe „Übergangsleistung“

 

 

Tagegeld

Voraussetzung:
Die Person ist unfallbedingt

  • in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
  • in ärztlicher Behandlung

Höhe und Dauer der Leistung:
vereinbarte Versicherungssumme „Tagegeld“, Arbeitsunfähigkeit, Abstufung beachten. (Bei 50% Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit entsprechend 50% des Tagegeldes)

Todesfallleistung

Voraussetzungen:

Die versicherte Person stirbt unfallbedingt (gemäß Unfallbegriff der Police) innerhalb eines Jahres nach dem Unfall.

Art und Höhe der Leistung:

Der Versicherer zahlt die Todesfallleistung iHv der vereinbarten Versicherungssumme.

Sofortleistung bei Schwerverletzungen

Dies ist ein besonderer Baustein, der nicht in allen Policen enthalten ist.

Führt der Unfall zu einer schweren Verletzung wie

  • Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks,
  • Amputation eines Fußes oder einer Hand,
  • Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30%,
  • Fraktur an zwei langen Röhrenknochen verschiedener Körperregionen (Ober-/Unterarm, Ober-/Unterschenkel), u.a.

wird einmalig eine Versicherungssumme von 15.000,- € gezahlt. Die Soforthilfe entfällt, wenn der Unfall binnen 48 Std. zum Tod führt.

Krankenhaus-Tagegeld

Der Versicherer zahlt das vereinbarte Krankhaustagegeld

  • für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 3 Jahre
  • für 3 Tage bei ambulanten, chirurgischen Operationen
  • für 60 Tage bei vollstationärer Rehabilitation 

 

 

 

Genesungsgeld

Nach Entlassung aus der vollstationären Heilbehandlung (mit Anspruch auf KHTG) Leistung für gleiche Anzahl von Krankenhauskalendertagen, max. für 500 Tage in Höhe von 100% des KHTG, max. 20.000 €.

Kosten nach Unfall (kosmetische OPs, Such-, Bergungskosten, etc.)
  1. Kosten für Kosmetische Operationen
  2. Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze
  3. Kosten für behinderungsbedingte Mehraufwendungen, z.B. behindertengerechter Umbau PKW/Wohnung, Umzug in beh.gerechte Wohnung bis 15.000,- €
  4. Kosten für Dekompressionskammer nach Tauchunfällen
  5. Haushaltshilfegeld
  6. Kosten für medizinische Hilfsmittel, z.B. Arm- und/oder Beinprothese, Rollstuhl, etc.
  7. Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen
  8. Umschulungsmaßnahmen
  9. Zahnersatzkosten
  10. Komageld
  11. Kosten für Kosmetische Behandlungen
  12. Kosten für medizinische Implantate
  13. Kosten für Organtransplantation
  14. Schmerzensgeld bei Knochenbruch und Bänderriss
  15. Kosten für psychologische Soforthilfe

Diese Kosten werden in der Regel nur übernommen, sofern kein Dritter (Krankenkasse, Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers) zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.

Bitte beachte:

Nicht alle Leistungen sind standardisiert in allen Unfallversicherungs-Tarifen enthalten. Sie unterscheiden sich zum Teil deutlich im Umfang. Lass dich diesbezüglich unbedingt beraten. Ich habe oben eine Auswahl angegeben, damit Du erste Vergleichsmöglichkeiten hast. 

Bewertung

Orientierung

Tipps und Hinweise, worauf des Weiteren zu achten ist und was Du nun konkret mit diesem Artikel anfangen kannst.

Kritik

Das Hauptproblem bei Versicherungsleistungen mit äußerst komplexen Sachverhalten und medizinischer Bewertung ist die Dauer der Leistungszusage. Hier helfen die Nebenleistungen wie Übergangsgeld oder Soforthilfe, auch eine vereinbarte Todesfallsumme kann hilfreich sein. Neben einer guten Absicherung ist eine stabile Finanzsituation mit entsprechend Rücklagen wichtig. 

Policen über Policen

Es existieren über 300 Versicherungsgesellschaften und jede Gesellschaft, die Unfallversicherungen im Portfolio hat, bietet zudem unterschiedliche Tarife. Im Bereich Unfallversicherung ist das Lesen der Bedingungen unabdingbar, da es ein Unterschied ist, ob innerhalb von Infektionen nur Tollwut und Wundstarrkrampf abgedeckt ist oder auch Mumps, Masern, Röteln, Narkolepsie, etc. pp. Der Leistungsfall liegt am Ende im Detail der Bedingungen versteckt. 

Bedingungen über Bedingungen

Jede Police ist anders. Die Unfallversicherung muss zu deinem Leben passen. Ich habe oben diverse Leistungen aufgezeigt, um dir einen Überblick zu verschaffen, was alles in einer Unfallversicherung abgedeckt werden kann. Doch nicht alle davon sind in allen Policen zu finden! Daher: Prüfe sehr genau, was Du möchtest und für dein Leben passt. 

Sinnhaftigkeit

„… und wenn ich nie invalide werde?“ Die Unfallversicherung sollte ab 1% Invaliditätsgrad leisten, was viele bereits in ihren Bedingungen enthalten. Die Frage nach der Sinnhaftigkeit wird bei einer Krankenversicherung nicht gestellt. Was, wenn Du nie richtig krank wirst? Auch die Statistik hilft uns nicht weiter. Denn, wenn es dich trifft, möchtest Du abgesichert sein, richtig? Dann hilft dir die Aussage, Du wärst eine Ausnahme nicht viel, oder? 

Nachschlag

Noch ein bisschen Detailinfos und weitere häufig gestellte Fragen

Was hat es mit dieser Progression auf sich?

Progression ist eine Staffelung der Leistungssumme progressiv ansteigend zur Invalidität. Beispiel: Grundsumme 100.000 €, Progression 225 %
Leistung bei

  • Invaliditätsgrad -> Leistung in % von der Grundsumme
  • 1 bis 25 -> 1 bis 25
  • 30 -> 35
  • 40 -> 55
  • 50 -> 75
  • 60 -> 105
  • 70 -> 135
  • 80 -> 165
  • 90 -> 295
  • 100 -> 325

Die Grundsumme wird ab 90% Invalidität verdoppelt. So entstehen bei einer 100%-igen Invalidität (nach Gliedertaxe, bzw. ärztl. Attest) und einer vereinbarten Grundsumme iHv. 100.000 € eine Invaliditätsleistung in Höhe von 325.000 €. 

Welche Mitwirkungspflichten/Obliegenheiten gibt es?

Die Obliegenheiten bei Unfallversicherungen erstrecken sich in erster Linie auf

  • wahrheitsgemäße Angaben im Antragsformular (ausgeübter Beruf, Hobbys, etc.)
  • rechtzeitige und vollständige Bezahlung der Versicherungsbeiträge
  • vollständige, wahrheitsgemäße und rechtzeitige Angaben im Versicherungsfall (Fristen beachten!)
  • unverzügliche Anzeige eines Berufswechsels
  • unmittelbares Aufsuchen eines Arztes nach Unfall und Unfallmeldung beim Versicherer

Beachte bitte deine Obliegenheiten in deiner Police.

 

Wie wird die Leistung durch Vorschäden gemindert? Mitwirkungsanteil

Den Mitwirkungsanteil findet man grundsätzlich in allen Policen. Unterschiedlich ist, ab wann der Mitwirkungsanteil berücksichtigt wird. Manche Policen unterlassen eine Minderung, wenn der Mitwirkungsanteil kleiner 70% beträgt. 

Beispiel: Nach einer Beinverletzung besteht ein Invaliditätsgrad von 10%. Dabei hat eine Rheumaerkrankung zu 50% mitgewirkt. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt daher 5%. In der oben genannten Police hätte dies keine Minderung zur Folge, da der Mitwirkungsanteil kleiner 70% ist. In diesem Fall wäre der Invaliditätsgrad 10% der Versicherungssumme.

Ich habe (k)eine Berufsunfähigkeitsversicherung - wie wirkt sich das aus?

coming soon!

Für welche Vertragslaufzeit sollte ich abschließen?

Die Vertragslaufzeit so wie die Zahlungsweise kann sich auf deinen Beitrag auswirken. Daher ist eine Laufzeit von 3 Jahren in der Regel empfehlenswert. Der Vertrag verlängert sich grundsätzlich um ein weiteres Jahr, wenn nicht am Ende der Laufzeit gekündigt wird. 

Welche Leistungen könnte man weglassen, um den Beitrag zu reduzieren?

Grundsätzlich sind alle Leistungen sinnvoll, vor allem, wenn Du noch keine vergleichbaren Versicherungen hast.

Du könntest statt Unfall-Krankenhaustagegeld eine private Krankenzusatzversicherung für Krankenhaustagegeld vereinbaren.

Das Gleiche gilt für das (Kranken-)Tagegeld. Eine Krankentagegeld-Versicherung deckt die Differenz der Krankenkasse zu deinem Netto ab, wenn Du länger als 6 Wochen arbeitsunfähig bist und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall des Arbeitgebers endet.

Sofern Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Grundfähigkeitenversicherung hast, könntest Du auch auf die Unfallrente verzichten und lediglich eine Invaliditätsleistung mit entsprechend hoher Grundsumme vereinbaren. Diese dient dann in erster Linie dazu, bspw. große Umbaumaßnahmen vorzunehmen und allgemein das preisintensivere Leben auszugleichen. 

Weglassen würde ich daher nur empfehlen, wenn Du es an anderer Stelle bereits abgedeckt hast. Andernfalls bleiben Versorgungslücken im Bereich existenzgefährdende Risiken.  

Bei welchen Sportarten ist eine Unfallversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich natürlich bei allen Sportarten mit erhöhtem Unfallrisiko. Darunter fällt Reiten, Motorrad fahren, Tauchen, Klettern, Wandern (mit Klettersteigen), Mountainbiken, Kampfsport, Rennrad fahren, Inline-Skaten, Skifahren, Snowboarden, Surfen und sämtliche Wassersportarten, etc. 

Und nicht als Sportart auch: Auto fahren

Beachte bitte: Motorsport-Rennen sind vom Versicherungsschutz meist nicht erfasst.  Weitere Ausschlüsse siehe Police 😉