Je nachdem, ob Du später im Staatsdienst arbeitest, selbstständig oder angestellt bist, gibt es unterschiedlichste Komponenten, die sowohl Absicherung als auch Vermögensaufbau betreffen, die für Juristen anders sind als für manch andere Berufe.
Ein grober Überblick
Als Beamtin im Staatsdienst kannst Du Riester nutzen, wandelst deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) um. Deine Dienstunfähigkeits- oder Pensionsansprüche richten sich nach einer bestimmten Berechnung. Zudem benötigst Du eine private Krankenversicherung. Die Alterseinkommensabsicherung ist zu prüfen.
Als Selbstständige bist Du zeitgleich mit deiner Zulassung Pflichtmitglied im Versorgungswerk, kannst dich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen und wenn erwünscht, die Zeit des Referendardienstes nachversichern. Du benötigst eine private Krankenversicherung, ggf. eine Berufsunfähigkeitsversicherung und auch dein Vermögensaufbau spielt eine Rolle.
Als angestellte Juristin hast Du die Möglichkeit statt in die gesetzliche Rentenversicherung, in das Versorgungswerk der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung einzuzahlen innerhalb der Bayerischen Versorgungskammer. Du befreist dich aktiv über das Versorgungswerk von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht, wenn die Voraussetzungen vorliegen, und wirst Pflichtmitglied des Versorgungswerks als juristischer Person des öffentlichen Rechts. Zudem ist zu prüfen, ob für dich eine private Krankenversicherung statt die gesetzliche Krankenversicherung in Frage kommt. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann sinnvoll sein. Ebenso wie als Beamtin oder Selbstständige ist dein Vermögensaufbau in den Blick zu nehmen.
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