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Die BU ist eine Versicherung, die mich zugegebenermaßen recht umtreibt. Häufig einfach nicht zufrieden mit den Ergebnissen (Ausschluss wegen Vorerkrankungen, Kosten), kann sie dennoch in einigen Fällen sehr sinnvoll sein. Ganz besonders ist dies in jungen Jahren der Fall.

Dann ist tatsächlich ein sehr früher Einstieg äußerst sinnvoll, aber nicht nur auf Grund des Gesundheitszustandes, der naturgegebenermaßen im jungen Alter meist besser ist als im fortgeschrittenen.

Die Sache mit den 5 Jahren – gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke, beamtenrechtliche Versorgung

Ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung aber auch aus beamtenrechtlicher Versorgung wie Witwenrente, Waisenrente, bzw. Ruhegehalt vor allem aber Erwerbsminderungsrente werden erst nach einem Zeitraum von 5 Jahren gewährt. Erst nach 5 Beitragsjahren besteht überhaupt ein Anspruch. Dieser Anspruch ist somit bei Ausbildungsbeginn, aber auch bei Referendaren (Beamten auf Widerruf), Beamten auf Probe nicht gegeben. (Hinweis: Bei Beamten ist es immer die Dienstunfähigkeitsversicherung, nicht Berufsunfähigkeitsversicherung).

Richtig ist, dass vor allem die volle, aber auch die teilweise Erwerbsminderungsrente nicht mehr ist als ein Tropfen auf den heißen Stein. Dennoch ist sie wenigstens ein Tropfen auf den heißen Stein. Wer innerhalb der ersten 5 Jahre durch Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, rutscht rein gesetzlich sofort in das Netz der Sozialhilfe, sprich Hartz IV. Es besteht innerhalb der ersten 5 Jahre kein Anspruch auf nichts.

Sex, Drugs & Rock’n Roll

Die Zeit der Jugend umfasst so einige Gefahren, die nicht von der Hand zu weisen sind: Die intensive und noch unsichere, ungeübte Teilnahme am Straßenverkehr durch eigenes Mofa, Roller, 80er, Auto, Motorrad – oder auch nur das Mitfahren bei Freunden. Der erste Alkoholkonsum, der erste eigene Urlaub, Geschwindigkeit, Risiko, Nervenkitzel.

Und wenngleich ein tragischer Unfall und eine mögliche, dauerhafte körperliche Einschränkung nicht durch Geld wettzumachen sind, so ist es trotzdem hilfreich, wenigstens dann nicht auf besondere und hochwertige Rehamaßnahmen, Orthopädie-Produkte oder Sonderbehandlungen verzichten zu müssen. Auch in Sachen neue Berufsfindung/Umschulungsmaßnahmen können durch einen größeren finanziellen Spielraum neue Möglichkeiten eröffnet werden.

Wie Du in meinem Artikel Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich DIE wichtigste Versicherung schlechthin ausführlich lesen kannst, ist Vermögensaufbau unabdingbar, wenn keine „BU“ vorliegt. Gerade der Vermögensaufbau hat bei jungen Leuten aber noch nicht stattgefunden, was das doppelte Risiko mit sich bringt.

Daher: Solltest Du diesen Artikel somit als Mama lesen, kann ich dir nur empfehlen, für dein Kind mindestens für diesen kritischen Zeitraum, in dem dein Kind höchstwahrscheinlich selbst nicht die finanziellen Mittel hat, diese Risikofelder abzusichern: Berufsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit und Unfall

Solltest Du selbst noch im Studium, bereits im Referendariat oder in den ersten Jahren des Angestelltenverhältnisses als Juristin oder noch als Beamtin auf Probe als Juristin sein, dann empfiehlt sich ebenso wenigstens für diesen äußerst kritischen Zeitraum eine Berufsunfähigkeits-/Dienstunfähigkeits- und Unfallversicherung. Als Juristin im Angestelltenverhältnis oder auch als selbstständige Juristin empfiehlt sich der Wechsel von der gesetzlichen Rentenversicherung ins Versorgungswerk.

Hast Du Fragen dazu? Dann antworte mir gerne in den Kommentaren, so dass alle etwas davon haben.